Genehmigungsverfahren

Die Besonderheit des Projekts liegt in der Zweistaatlichkeit: Der Energiespeicher Riedl wird auf dem Gemeindegebiet von Untergriesbach (Niederbayern) errichtet und betrieben werden. Die Staatsgrenze verläuft genau in der Flussmitte, so dass die Wasserentnahmen bzw. -rückgaben gewisse Einflüsse auf die Verhältnisse in der Donau haben werden. Die Umweltbelange des Landes Oberösterreich werden ebenso berücksichtigt.

Daher müssen strenge Genehmigungsverfahren eingehalten werden: In den bayerischen Verwaltungsverfahren - so sieht es das zweistaatliche Regierungsabkommen vor - müssen auch die öffentlich rechtlichen Belange des Landes Oberösterreich mitberücksichtigt werden. Mit Bescheid vom 01.10.2010 hat das Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, fest gestellt, dass für das Vorhaben der Donaukraftwerk Jochenstein AG nach Maßgabe der vorgelegten Beschreibung im Antrag, einem Lageplan und einer gesonderten Projektsbeschreibung, keine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVP-G 2000 durchzuführen ist.

Das bayerische Genehmigungsverfahren ist mehrstufig:

1. Raumordnungsverfahren

Hier prüft die zuständige Behörde, die Regierung von Niederbayern, die Raumverträglichkeit und raumbedeutsame Auswirkungen der Planung und der Maßnahmen unter Beteiligung der Öffentlichkeit. Das Ergebnis wird in der sogenannten landesplanerischen Beurteilung dargestellt. Alle Pläne und Gutachten werden öffentlich ausgelegt. 

2. Planfeststellungsverfahren

Die Wasserrechtsbehörde des Landratsamts Passau prüft umfassend alle Rechtsbeziehungen und die Vereinbarkeit des Verfahrens mit sämtlichen öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Das Planfeststellungsverfahren ist UVP-pflichtig.

3. Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)

Die UVP umfasst alle vom Gesetz vorgesehenen Schutzgüter wie Mensch, Landschaft sowie Sach- und Kulturgüter - Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und Klima. Jedes Schutzgut wird einer gesonderten Prüfung unterzogen. Da sich das Projekt in einem besonders schützenswerten FFH-Gebiet (= Flora-Fauna-Habitat) befindet, unterliegt es einer noch strengeren Verträglichkeitsprüfung. Die UVP ist das strengste Genehmigungsverfahren in Europa. Im Vorfeld muss hier der Projektträger sogenannte Umweltverträglichkeitsstudien durchführen, in denen er nachteilige Auswirkungen fachgutachtlich umfassend darstellt und konkrete Maßnahmen zur Vermeidung bzw. zur Minimierung dieser Auswirkungen vorschlägt. Im UVP-Verfahren ist das Mitspracherecht der Bürgerinnen und Bürger gesetzlich verankert. Das Vorhaben Energiespeicher Riedl wird nur dann gebaut, wenn die Behörden feststellen, dass das Projekt umweltverträglich und sicher ist.

4. Erlass des Planfeststellungsbeschlusses

Erfolgen die zuvor genannten Prüfungen positiv, wird ein wasserrechtlicher Planfeststellungsbeschluss erlassen. Weitere Einzelgenehmigungen sind nicht mehr erforderlich.

Unterlagen Raumordnungsverfahren

Die Unterlagen zum Raumordnungsverfahren können Sie im Bereich Presse/Raumordnungsverfahren herunterladen und einsehen.

Die Landesplanerische Beurteilung der Regierung von Niederbayern können Sie hier herunterladen und einsehen.